Unser Bündnis freut sich über neue aktive und passive Bündnispartner.
Das Bündnis stellt KEIN Kontrollorgan da. Die Aufsicht hat das jeweils zuständige Veterinäramt.
Um zu gewährleisten, dass ein aktiver Bündnispartner eine aktuelle Erlaubnis nach § 11 TierSchG hat, um Hunde ordnungsgemäß ins Inland verbringen zu dürfen, benötigen wir bei einem aktiven Bündnisbeitritt diese Erlaubnis per Mail. Bitte zudem den Link zur Homepage zusenden und in wenigen Sätzen erklären, warum man den Bündnis beitreten möchte.

Für passive Bündnispartner reicht in der Regel ein Link zur eigenen Homepage, auf der erkennbar ist, dass eine staatlich anerkannte Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Bitte in wenigen Sätzen erklären, warum man den Bündnis beitreten möchte.

Bewerbungen bitte per Mail an info@nats-hunde.de.

Nach Annahme der Bewerbung wird das Bündnislogo per Mail zu geschickt und es erfolgt eine namentliche Nennung auf der Bündnishomepage sowie auf der Facebookseite des Bündnisses https://www.facebook.com/profile.php?id=61550988854653.